Vergabestart für Gewerbeflächen in Dorfen
Der Gemeinderat hat einen Bebauungsplan für ein Gewerbegebiet in Dorfen an der Münchner Str. aufgestellt. Insgesamt stehen rund 2890 m² Grundstücksfläche zur Verfügung. Eine Aufteilung der Parzellen ist im Bebauungsplan nicht festgelegt. Die zulässige Art der Nutzung ergibt sich aus den planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans.
Die Flächen werden im Erbbaurecht vergeben.
Die Aufteilung erfolgt durch die Gemeinde nach den eingegangenen Bewerbungen. Einzelheiten zur den Regelungen des Erbbaurechtsvertrages können Sie bei Frau Verena Reithmann 08178/920021 oder verena.reithmann@icking.de erfragen.
Verfahren
Die Frist zur Bewerbung läuft bis zum 30. September 2026. Sollten alle erforderlichen Unterlagen per E-Mail an verena.reithmann@icking.de bis zu diesem Datum vorliegen, soll die Entscheidung über die Vergabe in der Sitzung des Gemeinderats am 19. Oktober 2026 erfolgen.
Die Vergabe der gemeindlichen Grundstücke im Gewerbegebiet erfolgt auf Grundlage der vom Gemeinderat am 11.05.2026 beschlossenen Vergaberichtlinie. Diese ermöglicht eine transparente und faire Bewertung der eingehenden Bewerbungen. Die Erfüllung der festgelegten Kriterien ist Voraussetzung für den Zuschlag. Jedes Unternehmen wird nach einem Punktesystem bewertet. Die Entscheidung über die Vergabe trifft der Gemeinderat nach Ablauf der Bewerbungsfrist und Prüfung der Unterlagen. In begründeten Einzelfällen kann der Gemeinderat von der Richtlinie abweichen oder den Verkauf einzelner Grundstücke zurückstellen.
Hilfreiche Informationen
- Vergaberichtlinie (PDF)
- Matrix (PDF)
- Planteil des Bebauungsplanes (PDF)
- Begründung des Bebauungsplanes (PDF)
Einzureichende Bewerbungsunterlagen
- Fragebogen (PDF)
- Datenschutzerklärung (wird derzeit erstellt)
- Eigenerklärung zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen (PDF)


