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In Aufstellung befindliche Bebauungspläne

Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 41-1 
"östlich des Gewerbegebiets Dorfen"

 

der Gemeinderat der Gemeinde Icking hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08.12.2025 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit der Bezeichnung Nr. 41-1 „östlich des Gewerbegebiets Dorfen“, für Fl.Nr. 90, Gemarkung Dorfen beschlossen.

In der Sitzung am 15. Juni 2026 hat der Bau- und Umweltausschuss den vorliegenden Planentwurf gebilligt und die Verwaltung mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

Ziel der Planung ist die Ausweisung eines ortsbildverträglichen, versorgungstechnisch geeigneten und im Hinblick auf die Wohnbebauung immissionsoptimierten Bereich für die Errichtung einer Fläche für Gewerbebauten.

Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB werden Sie am Verfahren als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange beteiligt. Wir bitten Sie um Stellungnahme bis 14. August 2026.

Bekanntmachung
Bebauungsplan
Begründung zum Bebauungsplan
Umweltbericht
Vorhaben- und Erschließungsplan

Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme ebenfalls an  Bauleitplanung@icking.de . Danke!