Zur Startseite springenZum Inhalt springenZum Fußbereich springen
Bodenrichtwert

Die Gemeinde Icking darf generell keine Auskunft über die gültigen Bodenrichtwerte oder Grundstückspreise erteilen. Bitte wenden Sie sich hierfür an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Landratsamt. Geschäftsstelle Gutachterausschuss/GIS-Koordination - Landkreis Bad Toelz-Wolfratshausen (lra-toelz.de).

Anfragen bezüglich Grundstückseigentümern richten Sie bitte an das Amtsgericht Wolfratshausen, Grundbuchamt Amtsgericht Wolfratshausen – Grundbuchamt - Bayerisches Staatsministerium der Justiz (bayern.de).