Zur Startseite springenZum Inhalt springenZum Fußbereich springen
Kostenersatz für Einsätze und Leistungen der Feuerwehr


Wer die Feuerwehr im Brandfall oder bei einem Unfall ruft, braucht nicht befürchten, einen Kostenersatz leisten zu müssen. Das sind die ureigensten Aufgaben der Feuerwehr. Wird aber die Feuerwehr gerufen, um einen Keller auszupumpen  oder einen umgestürzten Baum zu beseitigen, werden die Aufwendungen dafür in Rechnung gestellt. Gleiches gilt bei Fehlalarmen, unabhängig davon ob sie mutwillig oder versehentlich ausgelöst worden sind. Grund ist, dass bei jeder Alarmierung unsere Feuerwehrleute ihre Arbeitsplätze verlassen und schnellstens zum Feuerwehrhaus fahren müssen. Dies birgt nicht nur Risiken mit sich, es fallen immer auch Kosten für Fahrzeuge, Geräte und Material an.

Die Gebühr berechnet sich nach:

  • Streckenkosten je Kilometer
  • Ausrückkosten je Stunde (Fahrzeug)
  • Arbeitsstunden für Gerätschaften, die nicht standardmäßig mitgeführt werden
  • Personalkosten für ehrenamtlich tätige Feuerwehrdienstleistende.