Gemeindliche Hebesätze
Der Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde beträgt 310 %, der Hebesatz für Grundsteuer A beläuft sich ab dem 01.01.2025 auf 310, der Hebesatz für Grundsteuer B auf 350.
Der Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde beträgt 310 %, der Hebesatz für Grundsteuer A beläuft sich ab dem 01.01.2025 auf 310, der Hebesatz für Grundsteuer B auf 350.