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Bedarfsermittlung für den Glasfaserausbau

Der Freistaat Bayern strebt mit dem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten an und gewährt hierfür einen staatlichen Zuschuss.

Die Gemeinde Icking hat räumlich abgegrenzte Gebiete mit jeweils mindestens fünf Unternehmern (nach dem Umsatzsteuergesetz §2 Abs. 1 Satz 1) identifiziert, welche eine unzureichende Breitbandversorgung im Sinne der Breitbandrichtlinie aufweisen. Diese Gebiete sind in beiliegenden Karten als Kumulationsgebiete definiert.

Grundsätzlich sollen alle Anschlussinhaber in diesen Gebieten mit Bandbreiten von 50 Mbit/s im Download und 2 Mbit/s im Upload versorgt werden, zumindest aber mit Übertragungsraten von mindestens 30 Mbit/s im Download. Der vom Unternehmer im Kumulationsgebiet gemeldete und begründete Bandbreitenbedarf von 50 Mbit/s muss stets befriedigt werden.

Die Gemeinde  verspricht sich mit dem Ausbau eine deutlich bessere Mitversorgung der außerhalb der Kumulationsgebiete liegenden Anschlüsse von Privathaushalten und Unternehmen.. Im Rahmen des Förderverfahrens hat die Gemeinde Icking den konkreten Bandbreitenbedarf (50 Mbit/s Download und 2 Mbit/s Upload) in den definierten Kumulationsgebieten glaubhaft nachzuweisen.

Die Gemeinde Icking sieht den Ausbau einer leistungsfähigen Internetversorgung als wichtiges Versorgungsziel für die definierten Kumulationsgebiete und auch für umliegende Gebiete, die davon profitieren könnten.