Allgemeine Informationen
Ausgabe von Briefwahlunterlagen
Durch die verkürzten Fristen bei der vorgezogenen Bundestagswahl am 23.02.2025 ist der Zeitraum für die Ausgabe der Briefwahlunterlagen sehr kurz.
Die Erteilung von Wahlscheinen und Ausgabe der Briefwahlunterlagen ist nicht vor Zulassung der Wahlvorschläge und nicht vor Ablauf der Beschwerdefrist möglich. Die Beschwerdefrist läuft am 31.01.2025 aus. Erst dann kann mit dem Druck der Stimmzettel begonnen werden. Für den Druck und die Auslieferung der Stimmzettel über den Kreiswahlleiter an die Gemeinde Icking werden mehrere Tage benötigt.
Die Briefwahlunterlagen können daher voraussichtlich erst ab dem 06.02./07.02.2025 an die Wahlberechtigten ausgegeben werden.
Fragen zur Bundestagswahl
Ausführliche Informationen zur Bundestagswahl 2025 finden Sie auf der Seite der Bundeswahlleiterin (www.bundeswahlleiterin.de)