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Kindergartengebühren

für jeden angefangenen Monat werden folgende Gebühren erhoben:

für Schulkinder  
 für eine Buchungszeit von mehr als 1 bis einschließlich
2 Stunden

74 €

 für eine Buchungszeit von mehr als 2 bis einschließlich
3 Stunden

81 €

 für eine Buchungszeit von mehr als 3 bis einschließlich
4 Stunden

96 €

 für eine Buchungszeit von mehr als 4 bis einschließlich
5 Stunden

116 €

 für eine Buchungszeit von mehr als 5 bis einschließlich
6 Stunden

143 €

 für eine Buchungszeit von mehr als 6 bis einschließlich
7 Stunden

169 €

   
für Kindergartenkinder ab einem Eintrittsalter von 3 Jahren  
 für eine Buchungszeit von mehr als 4 bis einschließlich 
5 Stunden

115 €

 für eine Buchungszeit von mehr als 5 bis einschließlich 
6 Stunden

142 €

 für eine Buchungszeit von mehr als 6 bis einschließlich 
7 Stunden

168 €

 für eine Buchungszeit von mehr als 7 bis einschließlich 
8 Stunden

195 €

 für eine Buchungszeit von mehr als 8 bis einschließlich 
9 Stunden

221 €

 für eine Buchungszeit von mehr als 9 bis einschließlich 
10 Stunden

248 €

   
für Kindergartenkinder mit einem Eintrittsalter unter 
3 Jahren*
  
 für eine Buchungszeit von mehr als 4 bis einschließlich
5 Stunden

263 €

 für eine Buchungszeit von mehr als 5 bis einschließlich 
6 Stunden

331 €

 für eine Buchungszeit von mehr als 6 bis einschließlich 
7 Stunden

362 €

 für eine Buchungszeit von mehr als 7 bis einschließlich 
8 Stunden

394 €

 für eine Buchungszeit von mehr als 8 bis einschließlich 
9 Stunden

425 €

 für eine Buchungszeit von mehr als 9 bis einschließlich 
10 Stunden

457 €

   
Beschaffungskosten pro Kind (Spiel- und Getränkegeld) 

7 €

 

* Kinder, die während des Betreuungsjahres das dritte Lebensjahr beenden, gelten bis zum Ende des Betreuungsjahres als unter dreijährig, wenn Sie vorher eingetreten sind.

Es werden jährlich 12 Monatsbeiträge erhoben. Die Monatsbeiträge reduzieren sich nicht in Zeiten, in denen Kinder externe Förderangebote nutzen und wieder in die Kindertageseinrichtung zurückkehren.

Für das zweite und jedes weitere Kind in der gemeindlichen Kindertageseinrichtung ergibt sich eine Gebührenermäßigung von 23 €.